Pfarreiengemeinschaft

Hofdorf - Hagenau - Martinsbuch - Steinbach

Notfall



Versehgang

Im Zugehen auf den Tod sind wir Christen nicht allein. Unser Seelsorger kommt dem Sterbenden mit all seinen Möglichkeiten zur Hilfe.

Der Sterbende, der seinen letzten Kampf zu bestreiten hat, kann, wenn er es wünscht, eine Beichte ablegen, die Krankensalbung und die Hl. Kommunion empfangen.

Die Angehörigen sollten darauf achten, den Priester rechtzeitig zu rufen, möglichst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Sterbende noch bei Bewusstsein ist und ggf. die Hl. Kommunion empfangen kann.
Manchmal tritt jemand aber sehr plötzlich in die Phase des Sterbens ein. Dann sollte man in jedem Fall – auch nachts – einen Priester rufen, um dem Sterbenden den Empfang der Sakramente zu ermöglichen. Scheuen Sie sich nicht, in diesem Fall im Pfarrhaus anzurufen: 

Notfall-Telefon: 0151 / 61 610 277 


Todesfall

Oft haben Angehörige den Wunsch, dass ein Seelsorger noch einmal mit ihnen am Totenbett betet. In diesem Fall rufen Sie bitte im Pfarramt an. 

Wenn eine Beerdigung für ein Familienmitglied auszurichten ist, rufen Sie bitte im Pfarramt, Telefon: 08733/235, zur Abklärung des Termins für Requiem und Beisetzung sowie Trauergespräch an.

Zu einem kirchlichen Begräbnis gehören normalerweise folgende Elemente:
Die Aussegnung, der Sterberosenkranz, Requiem und Beerdigung
Ob es sich beim Requiem um einen Wortgottesdienst oder um eine Hl. Messe handeln soll, muss im Einzelfall geklärt werden.
Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Seelsorger telefonisch einen Termin für ein Trauergespräch, in dem auch die Fragen des Begräbnisses geklärt werden. 

Nichtkatholiken oder aus der kath. Kirche Ausgetretene mögen sich bei ihrem eigenem Seelsorger oder einem Redner oder kirchenunabhängigen Leiter von Zeremonien melden.